Bauherr
Auch: Bauherrin, Bauherrschaft, Bauauftraggeber
Der Bauherr ist die Person oder Organisation, die ein Bauvorhaben veranlasst, bezahlt und dafür die Gesamtverantwortung trägt.
Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung errichten lässt. Das kann eine Privatperson sein, ein Ehepaar oder ein Unternehmen. Der Bauherr beauftragt Architekt, Bauleiter und Handwerksbetriebe, stellt das Geld bereit und trifft die wesentlichen Entscheidungen. Pflichten und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Bauvorhaben, sie stehen in der jeweiligen Landesbauordnung. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.
Wer ein Haus von einem Bauträger kauft, ist in der Regel Käufer und nicht Bauherr. Wer selbst plant und beauftragt, ist Bauherr, auch wenn er nicht selbst mauert.
Beim Richtfest hat der Bauherr eine feste Rolle: Er lädt Handwerker, Planer und Nachbarn ein, sorgt für Essen und Trinken und bedankt sich bei allen Beteiligten. Wie das Fest abläuft, steht im Artikel Richtfest. Wer auf der Baustelle die Arbeiten leitet, erklären die Einträge Bauleiter und Polier.